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Böggering Sanitär- und Heizungstechnik GmbH

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Absetzbare Handwerksleistungen Drucken E-Mail
Sonntag, den 12. Februar 2006 um 00:00 Uhr

Seit dem  1. Januar 2006 können private Haushalte Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen. Von ihrer Handwerksrechnung können die vom Handwerker gesondert ausgewiesenen Arbeitskosten steuerlich geltend gemacht werden. Leider können lediglich 600 Euro im Jahr (20% von 3.000 EURO) bei Erhaltungs-, Modernisierungs-, oder Renovierungsmaßnahmen im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers (selbst genutztes Einfamilienhaus-, Eigentumswohnung) geltend gemacht werden. Diese Ausgaben dürfen nicht auf andere Weise steuerlich geltend gemacht werden. Zu den Netto-Arbeitskosten zählt auch die darauf enthaltene Mehrwert-Steuer als abzugsfähige Grundlage. Den Steuerbonus gibt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung . Der Steuerbonus wird dann im Nachhinein mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet (in 2007 für das Jahr 2006).